Betriebswirtschaft
1. Betrieb und Unternehmung
1.1 Aufgaben des Betriebes
Betriebe sind die kleinste Einheit der Wirtschaft.
Aufgaben: Herstellung von Sachgütern Bereitstellung von Dienstleistungen
Es lassen sich 3 wesentliche Bereiche unterscheiden:
— Beschaffung
— Produktion
— Absatz
1.2 Abgrenzung Betrieb und Unternehmung
Jede Unternehmung ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb eine Unternehmung.
Der Betrieb ist die Produktionsstätte der Unternehmung.
Die Unternehmung schließt neben der Produktionsstätte, die Rechtsform (z.B. AG, GmbH, OHG) und das Kapital mit ein.
Eine Unternehmung kann mehrere Betriebe umfassen.
Aufgaben des Unternehmens:
— rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für die Produktion schaffen
— Gewinne erzielen und Vermögen vergrößern
2. Unternehmungsformen und Unternehmungszusammenschlüsse
2.1 Unternehmungsformen
Ein wichtiges Merkmal einer Unternehmung ist ihre Unternehmungsform bzw. Rechtsform.
Sie gibt Auskunft auf folgende Fragen:
— Wer bringt das erforderliche Kapital auf?
— Wer haftet für die Schulden?
— In welchem Umfang wird gehaftet?
— Wer ist berechtigt, die Unternehmung zu leiten und nach außen zu vertreten?
— Wer erhält den erwirtschafteten Gewinn?
Privatwirtschaftliche Unternehmungen können einem alleinigen Eigentümer gehören (Einzelunternehmung) oder mehreren Eigentümern (Gesellschaft).
Je nachdem, ob die persönliche Beteiligung oder die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund steht, handelt es sich um eine Personengesellschaft (OHG, KG) oder um Kapitalgesellschaften (AG, GmbH).
Eine besondere Unternehmungsform sind die Genossenschaften, sie sind eine gemeinschaftliche Selbsthilfeorganisation.
Auf Unternehmungen werden nicht die gleichen Gesetze angewendet.
Einzelunternehmung und Personengesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich geregelt;
Sonst gilt:
Aktiengesellschaften (AG) Aktiengesetz
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) GmbH-Gesetz
Genossenschaften (eG) Genossenschaftsgesetz
2.1.1 Einzelunternehmung
ist die mit mehr als 90% verbreitete Rechtsform der BRD. z.B. kleinere Handwerksbetriebe, landwirtschaftliche Betriebe, Einzelhandelsbetriebe
Im Mittelpunkt steht ein einzelner Unternehmer (Schuster, Bäcker), der das Kapital aufbringt, die Unternehmung leitet und für Schulden unbeschränkt haftet; also auch mit seinem Privatvermögen.
Er allein hat die gesamte Entscheidungsgewalt und trägt das Gesamtrisiko.
Dafür hat er vollen Anspruch auf den Unternehmensgewinn.
Den Namen, unter dem er seine Unternehmung betriebt, nennt man Firma;
diese mit mindestens seinen Vor- und Familiennamen enthalten.
Vorteile: — Der Unternehmer verfügt allein über den Gewinn.
— Der Unternehmer kann allein und schnell entscheiden.
— Er kann sich schnell an wirtschaftliche Veränderungen anpassen.
— Es besteht Unabhängigkeit von anderen Meinungen.
Nachteile: — Der Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.
— Der Unternehmer trägt das Risiko allein.
— Die Kapitalkraft und Geldbeschaffungsmöglichkeiten sind begrenzt. (Kreditwürdigkeit)
— Die Nachfolge des Inhabers kann Probleme bereiten.
2.1.2 Personengesellschaften
Schließen sich zwei oder mehrere Personen zusammen, um gemeinsam eine Unternehmung zu betreiben, so bilden sie eine Personengesellschaft, wenn mindestens eine Person unbeschränkt mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen haftet.
Gründe für eine Personengesellschaft sind:
— Erhöhung der Kreditwürdigkeit
— Haftung, Risiko und Arbeitsbelastung auf mehrere Personen verteilen.
— Um Fachkräfte für ein Unternehmen zu gewinnen
— steuerliche Vorteile
— Um Verwandte an der Unternehmung zu beteiligen
— persönliche Gründe z.B. Krankheit, Alter, Erbfall
Wichtige Personengesellschaften sind: — Offene Handelsgesellschaft (OHG)
— Kommanditgesellschaft (KG)
2.1.2.1 Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern
Im Firmennamen kommt das dadurch zum Ausdruck, dass entweder die Namen beider Gesellschafter geführt werden müssen — z.B. Wal & Hecht — oder ein Name mit einem Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet
— z.B. Hecht & Co, Wal OHG, Hecht OHG.
Zur Gründung der OHG schließen die Beteiligten einen Gesellschaftervertrag.
Wenn im Gesellschaftervertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gilt das HGB.
Jeder Gesellschafter erhält bei der Gewinnverteilung zunächst 4% auf seine Kapitaleinlage.
Verlust werden ebenfalls pro Kopf aufgeteilt.
Bei der OHG haften alle Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen. Jeder Gesellschafter muss für die Geschäfte der anderen Gesellschafter einstehen, er haftet also solidarisch.
Da alle Gesellschafter unmittelbar, also persönlich haften, kann ein Gläubiger auswählen, welchen Gesellschafter er heranziehen möchte.
Aufgrund der unbeschränkten Haftung besitzt die OHG eine sehr gute Kreditwürdigkeit.
Vorteile: — Unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten können genutzt werden.
— Risiko, Haftung und Arbeitsbelastung werden verteilt.
— Zusätzliche Gesellschafter können neues Kapital zuführen.
— hohe Kreditwürdigkeit
Nachteile: — uneingeschränkte Haftung
— Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern können dem Unternehmen schaden.
— Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist die Kapitalaufnahme unbeschränkt.
2.1.2.2 Kommanditgesellschaft (KG)
Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die der OHG sehr ähnlich ist.
Es gibt aber 2 Arten von Gesellschaftern:
— Komplementär — Vollhafter
— Kommanditisten — Teilhafter
Komplementäre haften wie Gesellschafter der OHG und leiten bzw. Führen die KG.
Kommanditisten haften nur mit ihrer Kapitaleinlage und sind nicht berechtigt die KG zu führen. Sie besitzen Kontrollrecht. (Einsicht in Bücher, Bilanzabschriften) Bei außergewöhnlichen Geschäften besteht Widerspruchsrecht.
Vom Gewinn erhalten alle Gesellschafter zunächst 4%.
Im Firmennamen dürfen nur die Vollhafter stehen und es muss das bestehende Gesellschaftsverhältnis angedeutet sein. z.B. Hering, Wal KG
Beispiel für Gewinnverteilung:
Einlagen: Meier 1.000.000 € 4 % = 40.000 €
Müller 250.000 € 4 % = 10.000 €
Paul 750.000 € 4 % = 30.000 €
Gesamt 80.000 €
Gewinn: 165.000 €
Herr Meier erhält für besondere Leistungen im Geschäftsjahr einen Bonus von 25.000€.
Rechnung: 165.000 € — 25.000 € Bonus140.000 € — 80.000 € Einlage
60.000 € / 3 = 20.000 € je Gesellschafter (auf Köpfe)
Ergebnis: Meier: 25.000€ Bonus + 40.000 € (4%) + 20.000 € (1/3) = 85.000 €
Müller: 10.000 € (4%) + 20.000 € (1/3) = 30.000 €
Paul: 30.000 € (4%) + 20.000 € (1/3) = 50.000 €
2.1.3 Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften stellen eine Sonderform der Gesellschaftsunternehmungen dar.
Im Vordergrund steht die Aufbringung größerer Kapitalbeträge durch die Gesellschafter ohne Einbeziehung der Mitarbeiter des Unternehmens.
Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Kapitaleinlage.
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, d.h., sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Deshalb werden sie vom Gesetz wie Menschen behandelt (können Verträge schließen oder vor Gericht klagen).
Formen: — Aktiengesellschaft (AG)
— Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
— Bergrechtliche Gesellschaft
2.1.3.1 Aktiengesellschaft (AG)
Die Gesellschafter (Aktionäre), sind mit Anteilen (Aktien) am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt und haften nur mit ihren Aktien.
Das Mindestkapital (Grundkapital) beträgt 50 000 €.
Diese Summe muss bei der Gründung der AG von mindestens 5 Personen aufgebracht werden, die einen notariell beurkundeten Gesellschaftervertrag abschließen müssen.
Der Firmenname muss den Zusatz AG enthalten. z.B. Deutsche Bank AG
Der Vorstand besteht aus mehreren Personen die die Geschäfte der Gesellschaft leiten.
Er wird vom Aufsichtsrat auf höchstens 5 Jahre bestellt (Wiederwahl ist zulässig).
Der Aufsichtsrat besteht mindestens aus 3 Mitgliedern. Sie werden auf 4 Jahre von den Aktionären und der Belegschaft gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung.
Die Hauptversammlung ist das Beschlussfassende Organ. Einmal im Jahr treten die Aktionäre zusammen und bilden die Hauptversammlung in der jeder Aktionär eine Stimme pro Aktie hat.
2.1.3.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Ist wie die AG eine juristische Person.
Die Haftung erstreckt sich nur auf das Gesellschaftsvermögen.
Der Firmenname muss die Bezeichnung „mit beschränkter Haftung“ enthalten.
Organe der GmbH: — Geschäftsführer
— Gesellschafterversammlung
— Aufsichtsrat (> 500 Beschäftigte)
Durch die beschränkte Haftung ist der Kreditrahmen nicht sehr hoch, wird aber von Unternehmern als Rechtsform gern gewählt. (neben der Einzelunternehmung ist die GmbH die häufigste Rechtsform)
2.1.4 Genossenschaften (eG)
Ziel: möglichst hohen Gewinn erwirtschaften
1847 gründete Friedrich Wilhelm Reiffeisen die erst landwirtschaftliche Genossenschaft
1849 erste gewerbliche Genossenschaft zum Rohstoffeinkauf für Tischler und Schuster
eG = eingetragene Genossenschaft
Gründung mindestens 7 Personen
Haftung beschränkt sich in der Regel auf die Genossenschaftsanteile
Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung (Abstimmung nach Köpfen und nicht nach Anteilen)
Arten
Kreditgenossenschaft | Baugenossenschaft | Konsumgenossenschaft | Betriebsgenossenschaft | Absatzgenossenschaft | Einkaufsgenossenschaft | Produktions — genossenschaft |
Gewährung günstiger Kredite | Bau von günstigen Wohnungen | durch Großkauf günstiger Weiterverkauf an die Verbraucher | gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Maschinen | Verkauf der von den Mitgliedern erzeugten Produkte | preisgünstiger Großeinkauf von Rohstoffen, Maschinen, Waren | Verarbeitung der von den Mitgliedern erzeugten Produkte |
Beispiele | ||||||
Volksbanken, Reiffeisenbanken | örtliche Bauunternehmungen | EDEKA COOP | Mähdrescher | Obsterzeuger | für Schreiner, Friseure | Molkereien, Winzergenossenschaft |
Merkmale Rechtsformen | Gründung | Haftung | Geschäftsführung und Vertretung | Wichtige Gesellschaftsorgane | Gewinnverteilung |
Einzelunternehmung | allein durch Einzelunternehmer | allein und unbeschränkt | allein durch Einzelunternehmer | — | allein an Einzelunternehmer |
OHG (Offene Handelsgenossenschaft) | mindestens 2 Personen | jeder Gesellschafter unbeschränkt | jeder Gesellschafter | Gesellschafterversammlung | 4% auf die Kapitaleinlage Rest nach Köpfen |
KG (Kommanditgesellschaft) | mindestens 1 Komplementär mindestens 1 Kommanditist | Komplementäre unbeschränkt Kommanditisten nur mit ihrer Kapitaleinlage | die Komplementäre | Gesellschafterversammlung | 4% auf die Kapitaleinlage Rest in angemessenem Verhältnis |
AG (Aktiengesellschaft) | mindestens 5 Personen mindestens 50 000,- € Grundkapital | nur mit dem Stammkapital | der Vorstand | Hauptversammlung Aufsichtsrat Vorstand | Dividende je nach Aktiennennwert |
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung) | mindestens 1 Person mindestens 25 000,- € Stammkapital | nur mit den Stammeinlagen | der Geschäftsführer | Gesellschafterversammlung Geschäftsführer (Aufsichtsrat) | nach Stammeinlage |
eG (eingetragene Genossenschaft) | mindestens 7 Personen | in der Regel bis zur Höhe des Geschäftsanteils | der Vorstand | Generalversammlung Aufsichtsrat Vorstand | nach Geschäftanteilen |
2.2 Unternehmenszusammenschlüsse
2.2.1 Zusammenarbeit in loser Form
Verbände
gleiche Interessen gemeinsam vertreten
Wirtschaftsverbände
Wahrung der Interessen der Unternehmen und Einflussnahme auf die Wirtschaftspolitik;
Sie beraten und informieren ihre Mitglieder in wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragen.
Auf Bundesebene werden die einzelnen Industriezweige durch 39 Spitzenverbände vertreten.
Die Dachorganisation ist der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).
Arbeitgeberverbände
Freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitgebern um wirtschaftliche und sozialpolitische Interessen durchzusetzen.
Wichtigste Aufgabe sind die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.
Die Dachorganisation ist die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Arbeitsgemeinschaften Zusammenschluss von Firmen um gemeinsam einen
Auftrag durchzuführen.
Die Firmen sind wirtschaftlich und rechtlich völlig
selbständig, haben sich aber vertraglich zu bestimmten
Leistungen verpflichtet. (z.B. Kraftwerke, Autobahnbau)
Sie endet nach Abschluss der gemeinsamen Aufgabe.
Interessengemeinschaft Ziele können jeglicher Art sein, wie z.B.:
— gemeinsame Verwaltung
— gemeinsame Forschung
— gemeinsame Produktion
— gemeinsame Lagerung und Verteilung von Gütern
Sie ist zeitlich nicht begrenzt.
Erzeugerring Durch den Zusammenschluss wollen die Mitglieder
einheitliche Produkte mit gleicher Qualität herstellen z.B. Erzeugergemeinschaft „Fleisch“
2.2.2 Zusammenarbeit in enger Form
Unternehmen schließen sich zusammen, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.
Man unterscheidet: — horizontaler Zusammenschluss (Betriebe gleicher Produktionsstufe)
— vertikaler Zusammenschluss (Betriebe vorgelagerter oder nachgelagerter Produktionsstufe)
— anorganischer Zusammenschluss (Betriebe aus völlig verschiedenen Wirtschaftszweigen)
2.2.2.1 Kartell
Kartelle entstehen durch vertragliche Abmachungen von Unternehmen gleicher Branche, die dadurch den Wettbewerb untereinander ausschließen oder einschränken wollen.
Verbraucher werden benachteiligt;
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) verbietet grundsätzlich die Bildung von Kartellen.
In bestimmten Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich, derartige Kartelle müssen bei der Kartellbehörde angemeldet werden, manche bedürfen sogar ihrer Genehmigung.
Zuständig für Anmeldung, Genehmigung und Überwachung ist die Kartellbehörde, das Bundeskartellamt in Berlin.
Kartellarten
Preiskartell | Die Mitglieder vereinbaren die gleichen Preise | verboten |
Quotenkartell (Produktionskartell) | Jedem Unternehmen wird eine bestimmte Produktionsmenge zugeteilt, um über die Angebotsmenge den Preis zu beeinflussen. | verboten |
Kalkulationskartell | Die beteiligten Firmen vereinbaren den gleichen Aufbau und Inhalt ihrer Kostenrechnung, um über die gleiche Kalkulation zu gleichen Preisen zu gelangen. | verboten |
Gebietskartell | Jedem Unternehmen wird ein bestimmtes Absatzgebiet zugeteilt, um in diesen Gebieten den Wettbewerb auszuschließen. | verboten |
Rationalisierungskartell | Es wird Rationalisiert, indem die Produktion auf bestimmte Typen beschränkt wird. Auch die einheitliche Anwendung von Normen und Typen kann beschlossen werden. | anmeldepflichtig |
Krisenkartell | Durch Überkapazität können in einzelnen Branchen Wirtschaftskrisen entstehen. Durch Absprachen sollen die Kapazitäten gemeinsam abgebaut werden und an die gesunkene Nachfrage angepasst werden. | genehmigungspflichtig |
Einfuhrkartell/ Ausfuhrkartell | Gleiche Bedingungen und Preise werden für Einfuhr bzw. Ausfuhr vereinbart | genehmigungsbzw. Anmeldepflichtig |
Konditionenkartell | Einheitliche Lieferungs-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen werden vereinbart. | Anmeldepflichtig |
Rabattkartell | Die Mitglieder legen vertraglich eine einheitliche Rabattgewährung fest. | anmeldepflichtig |
2.2.2.2 Syndikat
Ist eine besondere Kartellform;
Die Kartellmitglieder vertreiben ihre Erzeugnisse über eine gemeinsame Verkaufsgesellschaft, die meist die Rechtsform einer GmbH oder AG hat.
Der Kunde bestellt und bezahlt direkt beim Syndikat.
Syndikate sind genehmigungspflichtig.
2.2.2.3 Konzern
Im Vergleich zu Kartellen sind Konzerne wesentlich engere Formen des Zusammenschlusses.
Es werden rechtlich selbständige Unternehmungen unter einer einheitlichen Leitung wirtschaftlich zusammengefasst.
Das Unternehmen, das die Aktienmehrheit einer anderen Unternehmung hat bezeichnet man als Muttergesellschaft. Das andere als Tochterunternehmen.
Konzerne, die in mehreren Ländern Tochtergesellschaften besitzen, werden als multinationale Konzerne (Multis) bezeichnet.
2.2.2.4 Holding
Ist eine Gesellschaft, die alle Konzernunternehmungen kapitalmäßig beherrscht.
Die Holding ist eine reine Verwaltungs- und Finanzierungsgesellschaft.
2.2.2.5 Trust
Vorwiegend in den USA
Die beteiligten Unternehmen verlieren sowohl ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit. Sie werden zu einer neuen Firma verschmolzen (Fusion).
2.2.3 Auswirkungen von Zusammenschlüssen
Vorteile:
— Preissenkungen, wenn die Unternehmen ihre Kostenersparnis im Preis weitergeben.
— Größere Kapitalkraft ermöglicht umfangreichere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
— Durch eine größere Marktmacht können sich die Unternehmen im internationalen Wettbewerb besser behaupten.
— Durch Normung und Typisierung ist der Einsatz von kostensenkender Massenproduktion möglich.
Nachteile:
— überhöhte Preise, wenn kein ausreichender Wettbewerb stattfindet.
— Der Schutz rückständiger Betriebe hemmt technischen Fortschritt.
— Unwirtschaftliche Produktionsweisen werden beibehalten und führen zu überhöhten Preisen.
— Konzern- bzw. Trustbildung kann marktbeherrschende Unternehmen oder Monopole entstehen lassen, was den Wettbewerb ausschalten würde.
— Fehlentscheidungen solcher Großunternehmungen können die gesamte Wirtschaft stören.
3. Kosten
Unternehmungen erzeugen Leistungen. Sie produzieren Sachgüter, erbringen Dienstleistungen oder eine Steuerberatung.
Voraussetzungen dazu sind z.B. Maschinen, Rohstoffe, Werkzeuge und Arbeitskräfte.
Dieser in Geld ausgedrückte „Werteverzehr“ wird als Kosten bezeichnet.
Da Unternehmungen nach Gewinn streben, wird versucht, die betrieblichen Leistungen mit möglichst geringen Kosten zu erstellen.
Die kosten bilden die Grundlage für die Preisermittlung (Kalkulation).
3.1 Fixe und variable Kosten
Erhöht oder senkt ein Betrieb seine Produktion, so steigen oder sinken auch die Kosten.
Dieses gilt aber nur für einen Teil der Kosten. Man unterscheidet deshalb feste fixe Kosten und veränderliche variable Kosten.
Fixe Kosten — fallen unabhängig von der Produktion immer in gleicher Höhe an.
Sie fallen auch an, wenn überhaupt nicht produziert wird. z.B. Mieten, Versicherungsprämien, Steuern, Kreditkosten, Personalkosten der Verwaltung, Abschreibungen
Variable Kosten — verändern sich gleichmäßig mit der hergestellten Menge. z.B. Rohstoffverbrauch, Fertigungslöhne, Energieverbrauch, Verpackungskosten
fixe Kosten + variable Kosten = Gesamtkosten
Je größer die Produktionsmenge, umso kleiner ist der Anteil der Fixkosten an den Gesamtkosten.
Man bezeichnet diesen Zusammenhang als das Gesetz der industriellen
Massenproduktion.
Gesamtkosten = Stückkosten
Produktionsmenge
Damit man den Verkaufspreis einer Ware exakt kalkulieren kann, muss man wissen, welche Kosten die Herstellung eines Produktes verursacht hat.
Dabei können nicht alle Kosten direkt zugeordnet werden. Man unterscheidet Einzelkosten (=direkte Kosten) und Gemeinkosten (=indirekte Kosten).
Einzelkosten können einer betrieblichen Leistung (Produktion) direkt zugeordnet werden z.B. Fertigungslöhne, Fertigungsmaterial
Gemeinkosten können einer betrieblichen Leistung nicht direkt zugeordnet werden, da sie für alle oder mehrere Produkte gleichzeitig anfallen. z.B. Löhne und Gehälter der Verwaltung, Mietkosten, Hilfs- und Betriebsstoffe, Abschreibungen, Energiekosten, Kreditkosten, Steuern, Wartungs- und Instandhaltungskosten
4. Ziele und Erfolgsmaßstäbe
4.1 Ziele erwerbswirtschaftlicher und öffentlicher Betriebe
man unterscheidet: — erwerbswirtschaftliche Betrieb
— öffentliche Betriebe
Erwerbswirtschaftliche Betriebe sind Betriebe die nach Gewinn streben.
(erwerbswirtschaftliches Prinzip)
Der Gewinn fließ dem Inhaber zu.
Ziele: — in der Regel Gewinnmaximierung
— Rentabilität (Verhältnis von Kapitaleinsatz und Gewinn)
— bei Genossenschaften — Solidaritätsprinzip (= einer für alle, alle für einen) — man begnügt sich mit angemessenem Gewinn
Öffentliche Betriebe gehören Gemeinden, den Ländern oder dem Bund und arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip. (Schwimmbäder, Theater, Müllbeseitigung)
Ziel: — Bedarfsdeckung (Bedarfsdeckungsprizip) z.B. Verkehrsbetriebe, Gas-, Wasser- Elektrizitätswerke
— Kostendeckung mit angemessenem Gewinn
— Verlustausgleich
— Arbeitsplatzsicherung
4.2 Wirtschaftliche Kennziffern
Wer als Unternehmer erfolgreich sein will, muß laufend die Leistung des Betriebes kontrollieren.
Dabei sind folgende Kennziffern zu beachten:
Produktivität — drückt die Ergiebigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit aus.
— Produktivität = Erzeugte Menge Material- bzw. Arbeitseinsatz
Rentabilität — ist die Verzinsung des eingesetzten Kapitals.
— Man unterscheidet die Eigenkapitalsrentabilität
— Unternehmensrentabilität = Gewinn x 100 Eigenkapital
— und die Gesamtkapitalrentabilität (inkl. Schulden des Unternehmens — Hypotheken, Wechselschulden, Lieferantenkrediten usw.
— Unternehmensrentabilität = (Gewinn + Fremdkapitalzins) x 100 Gesamtkapital
Aufgaben
1. Welche der folgenden Gesellschaften ist eine Kapitalgesellschaft? Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Konsumgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Stille Gesellschaft
2. Wie weit erstreckt sich die Haftung eines Einzelunternehmers?
3. Was ist ein Standortvorteil?
4. Was bezeichnet man als „Konjunktur“?
5. Die Summe in einer Volkswirtschaft im Kalenderjahr erzeugten Güter und Dienstleistungen wird bezeichnet als …
6. Was besagt der Begriff „Produktion“ im volkswirtschaftlichen Sinn?
7. Welche Auswirkung des Wirtschaftswachstums ist besonders kritisch zu beachten?
8. Welche wirtschaftliche Ordnungsvorstellung hat sich in Deutschland durchgesetzt?
9. Durch gegenseitige Kapitalbeteiligungen (Kapitalverflechtung) entstehen Konzerne. Welches ist der wirtschaftlich wichtigste Grund zur Konzerngründung?
10. Was ist eine negative Auswirkung der Rationalisierung?
11. Was bedeutet die Abkürzung GmbH?
12. Was ist Kapital (Realkapital) im Volkswirtschaftlichen Sinn?
13. Mit welcher Gleichung kann die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes berechnet werden?
14. Mit welcher Gleichung kann die Rentabilität eines Betriebes berechnet werden?
15. Welche Unternehmungsform liegt den meisten Unternehmen (ca.90%) zugrunde?
16. Welche Bedeutung haben die Buchstaben OHG in einem Firmenschild?
17. Welche Unternehmungsform ist am besten für Unternehmungen mit sehr großem Kapitalbedarf
geeignet?
18. In welcher Unternehmungsform gibt es einen Komplementär?