I. Der Eintritt in das Berufsleben

  1. Die Berufsausbildung
    1.1 Zuständigkeit Berufsausbildung ist in der BRD folgender Maßen gegliedert:
  • für das Handwerk in der Handwerkerordnung (HWO),
  • für alle übrigen Wirtschaftszweige im Berufsbildungsgesetz (BBiG).
    Grundlage für eine geordnete und bundeseinheitliche Berufsausbildung sind staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Diese Ausbildungsberufe werden durch die Ausbildungsordnung maßgeblich bestimmt.
    Ausbildungsordnungen werden von den jeweils zuständigen Bundesministerien erlassen.
    Nach dem Berufsbildungsgesetz (§25) hat eine Ausbildungsordnung folgende Mindestinhalte:
  1. genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  2. Ausbildungsdauer
  3. Ausbildungsberufsbild
  4. Ausbildungsrahmenplan
  5. Prüfungsanforderungen
    1.2 Berufsfelder
    Die anerkannten Ausbildungsberufe sind 16 Berufsfeldern zugeordnet:
  6. Wirtschaft und Verwaltung
  7. Metall, Maschinenbau
  8. Elektrotechnik
  9. Bau, Architektur, Vermessung
  10. Produktion, Fertigung
  11. IT, Computer
  12. Naturwissenschaften
  13. Technik, Technologiefelder
  14. Verkehr, Logistik
  15. Gesundheit
  16. Dienstleistung
  17. Soziales, Pädagogik
  18. Landwirtschaft, Natur, Umwelt
  19. Gesellschafts-, Geisteswissenschaft
  20. Kunst, Kultur, Gestaltung
  21. Medien
    z.Z. 325 anerkannte Ausbildungsberufe
    Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht jährlich ein Verzeichnis
    der anerkannten Ausbildungsberufe.
    Neben den anerkannten Berufen gibt es in der BRD ca. 20 000 verschiedene
    Berufstätigkeiten.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in diesen Berufen nicht ausgebildet werden.
  • Die Berufsausbildungsstätte muss für die Berufsausbildung geeignet sein.
  • Nur persönlich und fachlich geeignete Ausbilder sind zur Ausbildung berechtigt.
    Menschen mit Behinderungen kann auf Antrag ein Nachteilsausgleich ermöglicht werden.

  • Ausbildungsformen
    Einjährige Ausbildung – z. B. Militär (Fachunteroffizier), Pflege (Altenpflegehelfer), Kosmetik Schulischen Ausbildung – z. B. Informatik Assistent, Physiotherapeut, Fremdsprachenkorrespondent Duale Ausbildung – z. B. Anlagenmechaniker, Mechatroniker, Elektroniker, Kauffrau für Büromanagement Doppelt qualifizierende Erstausbildung – z. B. (setzt Abi voraus) Handelsfachwirt, Fluglotse, Finanzassistent Duales Studium – z: B. (2 Abschlüsse) Duales Studium Wirtschaftsinformatik, Duales Studium Eventmanagement Nicht anerkannte Ausbildung – z. B. Kaufmann für E-Commerce (wenn Ausbildungsrahmenplan noch nicht vorhanden ist
  • 2.1 Das duale System der Berufsausbildung
    2 Partner beteiligt
  • a. Berufsschule
    b. Ausbildungsbetrieb
    Hauptaufgabe der Schule: Vermittlung von Allgemeinbildung und Fachtheorie
    Hauptaufgabe der Betriebe: Vermittlung fachtheoretischer und\ fachpraktischer Kenntnisse
    Vorteil: — Ausbildung ist praxisbezogener
  • rein schulische Ausbildung belastet die Steuerzahler
  • Ausbildung ist abwechslungsreicher
    Nachteil: — die betrieblichen Ausbildungsplätze reichen nicht
  • Unterschiedliche Qualität der Ausbildung
  • oft keine Abstimmung zwischen Schule und Betrieb möglich

2.2 Ausbildung im schulischen System
berufliche Vollzeitschule: ein- und mehrjährige Form mit dem Ziel einer beruflichen Vorbereitung, einer beruflichen Grundbildung oder unter Umständen einer vollen Berufsausbildung
Formen: a. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) für Jugendliche, die ihre 9-jährige Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule erfüllt haben und keine Ausbildung beginnen. Die Jugendlichen können an einer Abschlussprüfung teilnehmen.
= Hauptschulabschluss
b. Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) für alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis. Ein erfolgreicher Abschluss kann als Hauptschulabschluss anerkannt werden. Das BGJ wird bei einer Vielzahl von Betrieben auf die Ausbildungszeit angerechnet.
c. Einjährige Berufsfachschule (1-jährige BFS) ergänzt das duale System. Die praktische Berufsausbildung des 1. Lehrjahres erfolgt in der Berufsschule. Das «Einjährige BFS» wird auf die Gesamtdauer angerechnet.
d. Zweijährige Berufsfachschule (2-jährige BFS) ermöglicht Hauptschülern eine berufliche Grundausbildung und die Fachschulreife. Der Besuch eines «Technischen Gymnasiums» ist danach möglich. Die Ausbildungsdauer kann um ein Jahr verkürzt werden.
e. Dreijährige Berufsfachschule (3-jährige BFS) ermöglicht einen vollwertigen Berufsabschluss. (z.B. Weber, Uhrmacher)
f. Berufskolleg (BK) unterscheidet man in zwei- oder dreijährige Berufskollegs. (z.B. zweijähriges Berufskolleg für chemischtechnische Assistenten, dreijähriges Berufskolleg für Grafik und Gestaltung) Durch Zusatzunterricht kann die Fachhochschulreife erreicht werden.

Aufgaben
 1. Nach Artikel 12 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Was wird durch dieses Gesetz garantiert?
 2. Welches Gesetz ist die wichtigste rechtliche Grundlage für die Berufsausbildung im «Dualen System»?
 3. Welche Aufgaben hat die Berufsschule im «Dualen System der Berufsausbildung»?
 4. Welche Stelle erlässt die Rahmenpläne für die Berufsschule?
 5. Ein Firmeninhaber schließt mit einem Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag. Wer muss diesen Vertrag unterschreiben?
 6. Wie lang muss bei einem Berufsausbildungsverhältnis die Probezeit mindestens und wie lang darf sie höchstens sein?
 7. Wie muss ein Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit gekündigt werden?
 8. Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis, wenn das Vertragsende vor der letzten Prüfungsleistung liegt?
 9. Nach dem Berufsbildungsgesetz kann die Ausbildungszeit auf Antrag von der zuständigen Stelle verlängert werden. Wer muss diesen Antrag stellen?
 10. Wer stellt nach dem Berufsausbildungsgesetz fest, welcher Betrieb ausbilden darf?
 11. Nach dem Berufsbildungsgesetz darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. An welches Mindestalter ist die fachliche Eignung gebunden?
 12. Durch welche Institution erfolgt die staatliche Anerkennung der gewerblich/technischen Ausbildungsberufe?